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Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

Einsatz von eigenem Vermögen
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung. Ab einem bestimmten Pflege- und Betreuungsbedarf  werden die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die notwendigen Hilfen einzukaufen. Wer dann auf eine gute Rente und ein ausreichendes Vermögen zurückgreifen kann, ist im Vorteil. Aber auch diejenigen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, haben einen Anspruch auf angemessene Pflege und Betreuung. Reicht das eigene Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, um die verbleibenden Kosten für die Pflege zu bezahlen, kann beim Sozialamt (in Oldenburg heißt es Amt für Teilhabe und Soziales) ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten gestellt werden. Bei der Prüfung des Anspruchs auf sog. "Hilfe zur Pflege" durch den Sozialhilfeträger wird eine Berechnung der Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) durchgeführt. 
Grundsätzlich gilt: Wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um die Kosten für für die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen zu bezahlen, muss zuerst das vorhandene eigene Vermögen eingesetzt werden. Der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten erst dann, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen bis zur sogenannten Vermögensfreigrenze aufgebraucht ist. Das sog. "Schonvermögen" liegt derzeitig bei 10.000,- € pro Person, d.h. für Ehe- oder Lebenspartnerschaften gemeinsam bei 20.000 €. Wenn ein eigenes Haus vorhanden ist, das selbst bewohnt wird, bleibt dieses unangetastet, sofern es sich um ein angemessenes Hausgrundstück handelt (was als „angemessen“ gilt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab). Im Falle von Ehepaaren konzentriert sich die Sozialhilfe auf die pflegebedürftige Person, unabhängig davon, wer der Hauptverdiener ist.

Einkommen und Vermögen der Kinder
Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht dazu gerechnet und spielt daher keine Rolle.
Weitere Informationen sind hier einzusehen.