Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der Krankenversicherungen sind in verschiedene Bereiche untergliedert. Hier soll nur auf einige Bereiche hingewiesen werden, die (neben der ärztlichen Versorgung) im Falle einer Demenz von besonderem Interesse sein können:
 
Bei den Medikamenten regelt die Arzneimittelrichtlinie, welche Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (siehe: www.g-ba.de). I.d.R. muss der Nutzen des Arzneimittels durch Studien nachgewiesen sein und das Medikament durch einen Arzt (auf rosa Rezept) verordnet werden. Ausnahmen regelt die sogenannte OCT-Richtlinie (engl). OCT-Präparate sind rezeptfreie Mittel, die apothekenpflichtig sind und unter bestimmten Bedingungen erstattet werden können. So können beispielsweise Arzneimittel mit hochdosiertem Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt zur Behandlung einer diagnostizierten Demenz, vom Arzt auf rosa Rezept verordnet und dann mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
 
Heilmitteltherapien sind Bestandteil der Rehabilitation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn diese notwendig sind, um Krankheitsbeschwerden zu lindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Im Falle einer Demenz können vor allem Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie dabei helfen, vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten. Auch hierbei regeln strenge Richtlinien den Rahmen, in dem die Kosten übernommen werden.

Häusliche Krankenpflege (Nach § 37 SGB V) kann unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden (auch wenn noch keine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt). Dazu gehören:

  • medizinische Behandlungspflege durch eine Fachkraft, etwa Verbandswechsel, die Verabreichung von Medikamenten, z.B. Injektionen, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen usw.).
  • ambulante psychiatrische Krankenpflege (APP). Diese kann nach ärztlicher Verordnung z.B. nach einem Klinikaufenthalt, oder in Krisen, zur Vermeidung eines Klinikaufenthalts, in Anspruch genommen werden. Das ist nur bei spezialisierten Pflegediensten möglich (siehe auf diesen Seiten unter Hilfsangebote/ Versorgung zu Hause/ ambulante Dienste/pdf-link ambulante Pflegedienste in Oldenburg).
  • Palliativversorgung im häuslichen Bereich kann ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden. Sie dient zur Sicherung der Lebensqualität, vor allem der Linderung von Schmerzen bei unheilbar kranken Menschen.
In jedem Fall müssen diese Therapien ärztlich verordnet sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es ist zu beachten, dass es bei den Leistungen der Krankenkassen teilweise erhebliche Unterschiede gibt, die zu erfragen sind.
 
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